
Baurecht
Die Kanzlei berät und vertritt Sie als Unternehmer oder Bauherr
in allen Fragen des Baurechts.
Wir beraten bei Abschluss von Generalunternehmerverträgen, beim Hauskauf
oder Neubau, bei Abschluss von einzelnen Werkverträgen zum Umbau oder
zur Sanierung Ihrer Immobilie.
Zur Feststellung von Baumängeln
beauftragen wir anerkannte Sachverständige und führen Beweissicherungsverfahren
bei Gericht durch.
Wir verfolgen konsequent Ihre Gewährleistungsansprüche gegen die
am Bau Verantwortlichen, wie Unternehmer, Architekten, u. a. und vertreten
Sie bei außergerichtlichen Verhandlungen und bei Klageverfahren vor
Gericht.
Selbstverständlich vertreten wir auch Werkunternehmer
in den genannten Verfahren und bei Durchsetzung ihrer Werklohnansprüche
und allen anderen Verfahren.
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