Rhein-Main Seligenstadt






















































Familienrecht  Dr. Meilinger & Partner in
 Seligenstadt Familienrecht


Familienrecht

  Wir beraten Sie in allen Fragen des Familienrechts  

Bei Streitigkeiten über Unterhalt und im Vorfeld einer Scheidung sind wichtige Voraussetzungen nach dem Gesetz und nach der einschlägigen Rechtsprechung zu beachten. Ohne anwaltlichen Rat sollten Sie keine Vereinbarungen mit Ihrem "Partner" treffen, weshalb wir anraten, keine Schriftstücke ohne vorherige Prüfung zu unterzeichnen.

  1. Sie haben Probleme mit dem Unterhalt?  

Wir beraten Sie in Fragen des Kindesunterhalts, des Unterhalts von Ehegatten während der Trennung und nach einer Scheidung.
Die Feststellung, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Unterhaltsanspruch zusteht, kann nur in einer umfassenden Beratung erfolgen. Dabei müssen Sie Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse und die des Unterhaltspflichtigen offen legen. Für die Berechnung des Kindesunterhalts ist die Düsseldorfer Tabelle, die wir als Anlage abgebildet haben, maßgeblich.

Düsseldorfer Tabelle (PDF)  

  2. Sie haben Streitigkeiten in Ihrer Ehe und denken an Trennung oder gar Scheidung?  

Hier sind wichtige Weichenstellungen schon frühzeitig möglich. Damit eine Ehe überhaupt geschieden werden kann, müssen die Ehepartner zunächst mindestens ein Jahr im Sinne des Gesetzes getrennt leben. An das Getrenntleben stellt die Rechtsprechung strenge Anforderungen. Es gilt hier in der Tat die sprichwörtliche Trennung von Tisch und Bett.
Mit dem Ausspruch der Scheidung einer Ehe wird grundsätzlich immer der sogenannte Versorgungsausgleich vom zuständigen Familiengericht durchgeführt. Das heißt, die Rentenanwartschaften, die von jedem Ehegatten in der Ehezeit erworben wurden, werden ausgeglichen. Hierbei finden gesetzliche Rentenansprüche und gegebenenfalls auch eine betriebliche Altersvorsorge Berücksichtigung.


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  3. Sie haben Fragen zum Zugewinnausgleich?  

Sofern Sie keinen Ehevertrag geschlossen haben, leben Sie mit Ihrem Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Mit einer Scheidung kommt dann die Durchführung des Zugewinnausgleichs in Betracht. Insofern wird ein Status Ihres Vermögens bei Beendigung der Ehe gefertigt. Es sind sämtliche Einnahmen und Ausgaben einzustellen. Das bei Eheschließung vorhandene Anfangsvermögen wird bereinigt und dem Endvermögen abgezogen. So ermittelt das Gericht dann den tatsächlichen Zugewinn und die Zugewinnausgleichsansprüche.

  4. Wer bekommt den Hausrat  

Mit einer Scheidung ist die Regelung der Folgesache Hausrat sehr wichtig. Hierbei sollten Sie beachten, dass Sie etwa aus der gemeinsamen Ehewohnung nicht ausziehen, solange nicht eine vernünftige Regelung über die Teilung des Hausrats getroffen ist. Später sind nur schwer gerechte Teilungen durchzusetzen.

  5. Wer bekommt die Kinder?  

Die Regelung bezüglich des Sorgerechts und Umgangsrechts mit gemeinsamen Kindern ist eine meist schwierige Streitigkeit. Sofern es keine gravierenden Vorfälle gab, die es rechtfertigen, einem Partner das Sorgerecht zu entziehen, bleibt auch nach der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Dem Partner, bei dem das Kind nicht lebt, steht ein Umgangsrecht zu.

  6. Vorsorge durch Ehevertrag  

Sie können alle wichtigen bei der Scheidung anstehenden Fragen in einem Ehevertrag regeln. Der Ehevertrag wird durch den Notar geschlossen. Dadurch können größere anwaltliche Beratungskosten hinsichtlich der Scheidungsfolgen vermieden werden. Der Notar berät Sie in familienrechtlichen und erbrechtlichen Angelegenheiten umfassend.

Vereibaren Sie einen Termin bei uns in Seligenstadt!

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