![]() |
![]() |
|||||
|
|
|||||
Strafrecht Schon durch einen Verkehrsunfall können Sie zum Beschuldigten in einem Strafverfahren werden. Die Verwirklichung des Tatbestandes einer fahrlässigen Körperverletzung kann tatsächlich jedem "passieren". 1. Sie haben eine Ladung von der Polizei zur Vernehmung erhalten? Sofern sich polizeiliche Ermittlungen gegen Sie richten, muss Ihnen die Möglichkeit rechtlichen Gehörs eingeräumt werden. Sie werden als Beschuldigter geladen. In der Eigenschaft als Beschuldigter steht Ihnen ein Aussageverweigerungsrecht zu. Sie brauchen sich nicht selbst zu belasten. Insofern raten wir auch vor einer Vernehmung anwaltlichen Rat einzuholen. Mitunter können Sie bei der Polizei gemachte Angaben später nicht mehr revidieren. Es besteht auch hier schon die Möglichkeit der Staatsanwaltschaft, ein Verfahren wieder einzustellen, sofern nicht genügend Beweise für eine Anklageerhebung vorliegen. Sie können sich also auch Kosten ersparen, wenn Sie sich frühzeitig beraten lassen und es zu keiner Anklage gegen Sie kommt. 2. Sie sind Opfer einer Straftat? Auch hierbei können wir Ihnen behilflich sein. Um ein Strafverfahren einzuleiten, müssen Strafanträge oder Strafanzeigen gemacht werden. Dies ist abhängig davon, welches Delikt der Täter begangen hat. Manche Delikte sind nur auf Antrag verfolgbar. Insofern können wir für Sie ein Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft einleiten und die entsprechenden Anträge stellen. Zwar führt das Ermittlungsverfahren grundsätzlich die Staatsanwaltschaft, um den staatlichen Strafanspruch durchzusetzen. Doch wenn Sie Opfer eines Verbrechens wurden, steht Ihnen das Recht zu, im Strafverfahren gegen den Täter als Nebenkläger aufzutreten. Sie haben dann im Verfahren ähnliche Rechte wie die Staatsanwaltschaft und können auch etwa Beweisanträge stellen oder an der Hauptverhandlung teilnehmen. Teilweise kann dann schon im Strafverfahren etwa ein Schmerzensgeld zugesprochen werden. |
||||||