![]() |
![]() |
|||||
|
|
|||||
Versicherungsrecht Ihre Versicherung lehnt eine Schadenregulierung ab? Sie haben treu jahrelang Ihre Versicherungsprämien gezahlt und erwarten im Schadenfall nun eine Leistung Ihres Versicherers. Sie fallen aus allen Wolken, wenn Sie dann die Nachricht erhalten, dass die Regulierung abgelehnt wird. In einem solchen Fall sollten Sie ohne zu zögern einen Anwalt zu Rate ziehen. 1. Leistungsfreiheit des Versicherers Unbedingt zu beachten ist, dass Sie im Falle der endgültigen Ablehnung der Regulierung durch die Versicherung die Klagefrist von 6 Monaten einhalten müssen. Wenn innerhalb dieser Frist keine Klage erhoben wird, ist der Versicherer allein wegen Ablauf der Frist leistungsfrei. Sie haben dann keine Möglichkeit mehr, Ihre Ansprüche durchzusetzen. 2. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Verbraucherschutz Mit dem Versicherungsvertrag sind immer Allgemeine Versicherungsbedingungen, also das "Kleingedruckte" vereinbart. Darin sind Obliegenheiten und Risikoausschlüsse normiert, die der Versicherungsnehmer meist überhaupt nicht zur Kenntnis nimmt. Erst im Schadenfall macht Sie der Versicherer darauf aufmerksam. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen werden Vertragsbestandteil, sofern Sie diese mit der Police vom Versicherer übersendet bekommen. Mit Zugang der Police steht Ihnen ein gesetzliches zweiwöchiges Widerspruchsrecht zu. Wenn Sie dieses ausüben, kommt der Versicherungsvertrag überhaupt nicht zustande. Sie können sich also nach Zugang der Police nochmals genau zu überlegen, ob Sie die Versicherung so tatsächlich abschließen wollen. Das Versicherungsrecht wird, wie kaum ein anderes Rechtsgebiet, durch den Grundsatz von Treu und Glauben beherrscht. Es unterliegt der ständigen Weiterentwicklung durch unsere Rechtsprechung. Auch durch die Umsetzung und Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes wurden Änderungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vorgenommen, wodurch der Verbraucherschutz gestärkt wurde, wie etwa das oben erwähnte Widerspruchsrecht. 3. Falsche Angaben bei Vertragsabschluss Sie müssen als Versicherungsnehmer daher auch daran denken, dass Sie bei Vertragsschluss, im Schadensfall erhebliche Sorgfaltspflichten gegenüber dem Versicherer erfüllen müssen. Insbesondere ist beim Abschluss von Lebensversicherungen, Kranken- oder Unfallversicherungen auf genaue Angaben zu achten. Der Versicherer ist zum Beispiel auch leistungsfrei, wenn Sie falsche Angaben zum Schadenshergang oder zum Umfang des Schadens machen. Es gilt hierbei grundsätzlich das so genannte "Alles oder Nichts Prinzip", das heißt, auch wenn Sie nur teilweise falsche Angaben machen, muss der Versicherer nicht mehr leisten. Das gleiche gilt, wenn Sie die Versicherungsprämie nicht zahlen. |
||||||